Das Logo der Stadt Bensheim besteht aus drei Elementen:
In bestimmten Fällen darf das Logo auch ohne Claim verwendet werden, z.B. wenn der Claim aufgrund geringer Größe nicht mehr lesbar ist.
Zur Bestimmung des Schutzraums um das Logo dient der Kreis im Inneren des großen Ortsmarkers. Der Schutzraum definiert sich als der doppelte Durchmesser dieses Kreises.
Das Logo darf in folgenden Farbkombinationen abgebildet werden:
Bei Platzierung des Logos auf einem Bild sollte die Lesbarkeit des Markenclaims gewährleistet sein. Das Logo wird im Kontrast zum Bild blau oder weiß eingefärbt.
Das Logo kann vertikal oder horizontal dargestellt werden. Zudem kann Das Logo mit oder ohne Claim verwendet werden.
Die Ausrichtung orientiert sich am verwendeten Format.
Die Mindestgröße (100%) des Logos kommt auf den meisten Anwendungen zum Einsatz (z.B. Printprodukte in den Formaten DINA4, DINA5, DL und Visitenkarten).
Bitte beachten: Unterschreitet die Größe des Logos die Mindestgröße, wird das Logo ohne Claim verwendet.
100%
Mindestgröße
4,7 cm
Claim 8 pt
150%
7,05 cm
Claim 12 pt
200%
9,4 cm
Claim 16 pt
300%
14,1 cm
Claim 24 pt
Die Skalierung gilt für alle Logo Variationen. Maßstab ist der „Bensheim“ Schriftzug der Logos.