Das Logo der Stadt Bensheim besteht aus drei Elementen:

  • Bildmarke: Sie besteht aus zwei Ortsmarkern, die ein Herz formen
  • Wortmarke: „Bensheim“
  • Claim: „Herz der Bergstraße“

In bestimmten Fällen darf das Logo auch ohne Claim verwendet werden, z.B. wenn der Claim aufgrund geringer Größe nicht mehr lesbar ist.

Logo Konstruktion

Schutzraum

Zur Bestimmung des Schutzraums um das Logo dient der Kreis im Inneren des großen Ortsmarkers. Der Schutzraum definiert sich als der doppelte Durchmesser dieses Kreises.

Logofarben

Das Logo darf in folgenden Farbkombinationen abgebildet werden:

Logo auf Bild

Bei Platzierung des Logos auf einem Bild sollte die Lesbarkeit des Markenclaims gewährleistet sein. Das Logo wird im Kontrast zum Bild blau oder weiß eingefärbt.

Logo Falschanwendung

Das Logo darf nicht verzerrt werden.
Der Schutzraum des Logos darf nicht zur Platzierung anderer Elemente genutzt werden.
Das Logo darf nicht neu erstellt werden.
Die Proportionen des Logos dürfen nicht verändert werden.
Das Logo darf nicht in unzulässigen Farben dargestellt werden.
Das Logo darf nicht neu angeordnet werden.
Das Logo darf nicht mit Kontur dargestellt werden.
Das Logo darf nicht gedreht werden.
Es darf kein Effekt auf dem Logo eingesetzt werden.
Das Logo darf nicht beschnitten werden.
Das Logo darf nicht auf kontrastarmen oder unruhigem Hintergrund angewendet werden.
Das Logo darf nicht in neuen Farbkombinationen dargestellt werden.

Logo Variation

Das Logo kann vertikal oder horizontal dargestellt werden. Zudem kann Das Logo mit oder ohne Claim verwendet werden.

Logo horizontal mit Claim.
Logo horizontal ohne Claim.
Logo vertikal mit Claim.
Logo vertikal ohne Claim.

Die Ausrichtung orientiert sich am verwendeten Format.

Anwendungsbeispiele für die vertikale oder horizontale Ausrichtung des Logos in unterschiedlichen Formaten.

Logo Skalierung

Die Mindestgröße (100%) des Logos kommt auf den meisten Anwendungen zum Einsatz (z.B. Printprodukte in den Formaten DINA4, DINA5, DL und Visitenkarten).

Bitte beachten: Unterschreitet die Größe des Logos die Mindestgröße, wird das Logo ohne Claim verwendet.

100%
Mindestgröße
4,7 cm
Claim 8 pt

150%
7,05 cm
Claim 12 pt

200%
9,4 cm
Claim 16 pt

300%
14,1 cm
Claim 24 pt

Logo Variation Skalierung

Die Skalierung gilt für alle Logo Variationen. Maßstab ist der „Bensheim“ Schriftzug der Logos.

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